Weitere Entscheidung unten: OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.1992

Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 17.10.1991 - 3 A 508/88   

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https://dejure.org/1991,5899
OVG Nordrhein-Westfalen, 17.10.1991 - 3 A 508/88 (https://dejure.org/1991,5899)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17.10.1991 - 3 A 508/88 (https://dejure.org/1991,5899)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17. Oktober 1991 - 3 A 508/88 (https://dejure.org/1991,5899)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erschließungsbeitrag; Bescheid; Inhaltliche Bestimmtheit; Zwei Buchgrundstücke; Einheitliche Festsetzung; Wirtschaftliche Einheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB § 134

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1993, 288
  • NWVBl 1992, 402
 
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Wird zitiert von ... (19)

  • VG Cottbus, 08.06.2011 - 6 K 1033/09

    Kanalanschlussbeitragssatzung der Stadt Cottbus vom 26. November 2008 wirksam

    Hier ist eine einheitliche Beitragsfestsetzung ohne jede interne Differenzierung zulässig (vgl. zum Ausbaubeitragsrecht OVG Nordrhein- Westfalen, Urteil vom 17. Oktober 1991 - 3 A 508/88 -, KStZ 1992 S. 198; Urteil vom 15. März 2005 - 15 A 636/03 -, NWVBl. 2005 S. 317; Beschluss vom 12. April 2007 - 15 A 100/07 -, zit. nach juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2005 - 15 A 636/03

    Verfahrensrecht - Besteht eine wirtschaftliche Einheit?

    zu entsprechenden Grundsätzen für das Erschließungsbeitragsrecht und die Rechtslage in anderen Bundesländern: OVG NRW, Urteil vom 17.10.1991 - 3 A 508/88 -, NWVBl. 1992, 403; Bay. VGH, Urteil vom 17.12.1992 - 6 B 90.427 -, NVwZ-RR 1993, 580; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 30.10.1989 - 12 B 86/89 -, NVwZ 1990, 399.
  • VG Cottbus, 20.12.2016 - 6 K 1014/13

    Erhebung von Abwasserbeiträgen für ein Hinterliegergrundstück

    Bei Grundstücken im wirtschaftlichen Sinne ist eine einheitliche Beitragsfestsetzung ohne jede interne Differenzierung zulässig (vgl. zum Ausbaubeitragsrecht OVG Nordrhein- Westfalen, Urteil vom 17. Oktober 1991 - 3 A 508/88 -, KStZ 1992 S. 198; Urteil vom 15. März 2005 - 15 A 636/03 -, NWVBl. 2005 S. 317; Beschluss vom 12. April 2007 - 15 A 100/07 -, juris).
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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.1992 - 3 B 2334/90   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.1992 - 3 B 2334/90 (https://dejure.org/1992,8689)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24.02.1992 - 3 B 2334/90 (https://dejure.org/1992,8689)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24. Februar 1992 - 3 B 2334/90 (https://dejure.org/1992,8689)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Summarisches Verfahren; Erkenntnisstand; Hinterliegergrundstück; Erschließung; Öffentlich-rechtliche Sicherung; Zufahrt; Grunddienstbarkeit

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BauGB § 133 Abs. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NWVBl 1992, 402
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.1997 - 3 A 3508/92

    Erschließungsbeitragsrecht; Erschließungsanlagen; Örtliches Erscheinungspflicht;

    vgl. Beschlüsse des Senats vom 24. Februar 1992 - 3 B 2334/90 -, NWVBL 1992, 402, und vom 3. Dezember 1992 - 3 B 2186/91 -, OVG RSE § 131 BBauG/BauGB, § 133 BBauG/BauGB Erschlossensein, je m.N. zur zivilgerichtlichen Rechtsprechung.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2006 - 3 A 1082/02

    Erschließung eines Hinterliegergrundstücks

    Dass in diesem Zusammenhang den Gesichtspunkten der Identität des Eigentümers von Anlieger- und Hinterliegergrundstück einerseits und - bei Eigentümerverschiedenheit - eines Anspruchs des Eigentümers des Hinterliegergrundstücks gegen den Eigentümer des Anliegergrundstücks auf Verschaffung des Eigentums - vgl. BVerwG, Urteil vom 26.2.1992 - 8 C 45.91 -, a.a.O.; Driehaus, a.a.O., § 17 Rdn. 79, § 23 Rdn. 13 - oder auf Beseitigung von Zugangshindernissen, etwa durch Einräumung einer Baulast - vgl. OVG NRW, Urteil vom 21.4.1997 - 3 A 3508/92 -, insoweit in NWVBl. 1998, 245 nicht abgedruckt; Beschluss vom 25.1.2001 - 3 B 1825/99 - Beschluss vom 24.2.1992 - 3 B 2334/90 -, NWVBl. 1992, 402 - ausschlaggebende Bedeutung beigemessen wird, beruht darauf, dass die Berechtigung verschiedener Personen an Anlieger- und Hinterliegergrundstück regelmäßig mit Interessenunterschieden oder -gegensätzen hinsichtlich der Nutzung dieser Grundstücke, insbesondere der Nutzung des Anliegergrundstücks als Zuwegung zum Hinterliegergrundstück verbunden ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2002 - 3 A 23/00

    Merkmal der Erschlossenheit eines Hinterliegergrundstücks für die Verteilung der

    1998, 245, und dessen Beschlüsse vom 24. Februar 1992 - 3 B 2334/90 - , NWVBl.
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